Kenne ich, ich sammle alte Elektrogeräte und da gehört Quelle dazu
Katalogstraftat
Katalogstraftat nennt man im deutschen Recht die in einem Gesetzeskatalog aufgeführte Straftat, bei deren Verdacht die Strafverfolgungsbehörden (z. B. Staatsanwaltschaft, Polizei) zu besonderen Maßnahmen ermächtigt sind.