Die NACHTRUHE der Nachbarn auf die von Tina genannte Weise stören kann aber schnell mal die Justiz auf den Plan rufen:
Nachdem ´Auf - Chaiselongue - Herumräkelei´ tatsächlich richterlichen Unmut hervorrief: Eingemauert!
Ist zwar nicht so schön für die Aussicht, aber dafür darf man so laut sein, wie man will!